Teilnahmebedingungen CRM Experience
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der CRM Experience ist die snapAddy GmbH, Haugerkirchgasse 7, 97070 Würzburg, vertreten durch Jochen Seelig, Sebastian Metzger, Dr. Benedikt Brief, Martin Beyrer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 12891.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets für die CRM Experience sowie für den Zutritt und die Teilnahme an der Veranstaltung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung im Ticketangebot gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss und Ticket
Die Darstellung von Tickets im Ticketshop ist noch kein verbindliches Angebot. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme, Übersendung der Buchungsbestätigung oder Bereitstellung des Tickets zustande.
Der Besteller ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten verantwortlich. Personalisierte Tickets dürfen bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn über den Online-Weg auf eine andere Person übertragen werden. Ein gewerblicher Weiterverkauf oder ein Verkauf zu spekulativen Zwecken ist ohne Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
§ 3 Preise, Zahlung und Leistungsumfang
Es gilt der im Bestellvorgang ausgewiesene Preis einschließlich der dort ausgewiesenen Umsatzsteuer und Gebühren. Die verfügbaren Zahlungsarten und die Fälligkeit werden im Ticketshop angezeigt.
Das Ticket umfasst den Zutritt zu den gebuchten Konferenzbestandteilen sowie die im Angebot bezeichnete Verpflegung. Speisen und Getränke während der Veranstaltung sind im dort beschriebenen Umfang enthalten. Reise, Unterkunft, Parken und sonstige Nebenleistungen sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsleistung ausgewiesen sind.
Besondere Ernährungsbedürfnisse und Allergien sollen im Bestellprozess gemeldet werden. Der Veranstalter bemüht sich um geeignete Optionen, kann jedoch insbesondere bei externem Catering keine vollständige Freiheit von Allergenen oder Spuren garantieren. Zwingende Informations- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
§ 4 Kein Widerrufsrecht bei termingebundener Veranstaltung
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Hiervon ausgenommen sind gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum.
Etwaige freiwillige Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten ergeben sich ausschließlich aus dem Ticketangebot oder nachstehendem § 5.
§ 5 Stornierung, Ersatzteilnehmer und Nichtteilnahme
Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens einen Monat vor Beginn der Konferenz möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Veranstalter. Bei einer späteren Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten; eine Erstattung erfolgt nicht.
Bei Nichtteilnahme oder verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit der Veranstalter die angebotene Leistung ordnungsgemäß bereitgestellt hat. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Programm- und Ablaufänderungen
Der Veranstalter darf Programmpunkte, Zeitabläufe, Räume und Referenten ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist und der Gesamtcharakter sowie der wesentliche Wert der Veranstaltung erhalten bleiben. Der Ausfall eines einzelnen Referenten oder Programmpunkts begründet für sich genommen keinen Erstattungsanspruch, sofern ein angemessener Ersatz angeboten wird oder die Änderung nur unwesentlich ist.
§ 7 Außenbereiche und schlechtes Wetter
Teile der CRM Experience können im Freien stattfinden. Bei Regen, Hitze, Sturmwarnung, Gewitter oder anderen Witterungs- und Sicherheitslagen darf der Veranstalter Außenformate verlegen, zeitlich verschieben, in angepasster Form durchführen oder einzelne Außenbestandteile absagen, soweit dies zum Schutz der Teilnehmer oder für einen sicheren Ablauf erforderlich ist.
Unwesentliche wetterbedingte Einschränkungen berechtigen nicht zu einer Erstattung. Wird der vertraglich geschuldete Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt und kann keine angemessene Ersatzleistung angeboten werden, richten sich Minderungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften. Teilnehmer haben Sicherheitsanweisungen zu beachten und sollen sich auf die angekündigte Wetterlage angemessen einstellen.
§ 8 Absage, Verlegung
Bei endgültiger Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den für das Ticket gezahlten Preis. Bereits wirksam erbrachte, gesondert ausgewiesene Leistungen bleiben unberührt. Eigene Reise-, Unterkunfts- und sonstige Folgekosten des Teilnehmers werden nur ersetzt, soweit der Veranstalter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
Bei einer Verlegung auf einen anderen Termin informiert der Veranstalter unverzüglich. Das Ticket behält für den Ersatztermin seine Gültigkeit. Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen möchten.
§ 9 Zutritt, Hausrecht und Verhalten
Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket und gegebenenfalls Identitätsnachweis gestattet. Es gelten die Hausordnung der Location sowie angemessene Sicherheits- und Organisationsanweisungen.
Der Veranstalter darf Personen bei erheblichen Störungen, Belästigungen, diskriminierendem oder gewalttätigem Verhalten, Sicherheitsgefährdungen, Ticketmissbrauch oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen nach Abwägung der Umstände von der Veranstaltung ausschließen. Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht kein Erstattungsanspruch, soweit dies angemessen ist.
Nicht genehmigte Werbung, Verkaufsaktivitäten, professionelle Ton- oder Bildaufzeichnungen sowie das systematische Erheben von Teilnehmerdaten sind untersagt.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der CRM Experience angefertigt werden. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Veröffentlichungswegen und Widerspruchsmöglichkeiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.
Für gezielte Porträtaufnahmen, Interviews oder Testimonials wird erforderlichenfalls eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Teilnehmer können sich vor Ort an den snapAddy-Stand wenden, wenn sie nicht aufgenommen werden möchten. Die Aufnahme- und Veröffentlichungsbefugnisse nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Übersichtsaufnahmen von Veranstaltungen, bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.